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Organisatoren

Sanitäts- und Veterinärdienst an Pferdesportveranstaltungen

Bitte beachten Sie die folgenden allgemeinen sowie disziplinenspezifischen Bestimmungen betreffend Einsatz von Ärzten und Rettungsdiensten sowie Tierärzten an Ihrer Veranstaltung (Auszüge aus dem Generalreglement sowie den technischen Reglementen):

Generalreglement: Grundsätze, welche für alle Disziplinen gelten

Auszug aus dem Generalreglement GR (Ausgabe 2007)

Ziff. 5.3 Dienste

1  Das Organisationskomitee ist verpflichtet, gemäss den Vorgaben der technischen Reglemente und/oder Weisungen einen zweckmässigen Sanitätsdienst für Notfälle zu organisieren, welcher eine rasche Betreuung der Verletzten gewährleistet, ebenfalls ist ein zweckmässiger Veterinärdienst sowie allfällige andere Dienste zu organisieren.

Vom Vorstand von Swiss Equestrian genehmigte Grundsätze, welche für ALLE Disziplinen gelten.

  1. Alle Voraussetzungen gemäss SR 5.2 Abs. 2 (1. und 2. Satz) und 3 erfüllt
  2. Zugang zum Wettkampfplatz jederzeit möglich (für die Ambulanz)
  3. Ambulanz auf Pikett und innert kürzester Frist auf dem Platz anwesend (Abmachung mit Spital)

Vorbehalt: Straffere Bestimmungen in den einzelnen Technischen Reglementen, zum Beispiel SR 5.2 Abs. 2 (3. Satz) und CC-Reglement

Veterinärreglement: Grundsätze, welche für alle Disziplinen gelten

Auszug aus dem Veterinärreglement (Ausgabe 01.03.2021)

Anhang IX: Turniertierarzt

Die Anwesenheit des Turniertierarztes wird im Disziplinenreglement geregelt.

Voraussetzung, Qualifikation, Pflichten

  • Tierarzt mit eidgenössischem Staatsexamen oder gleichwertigem Diplom;
  • Tierarzt mit Pferdeerfahrung (mind. 1 Jahr) und regelmässiger praktischer Arbeit mit Pferdepatienten, Erfahrung in Pferdenotfällen;
  • Besuch der Swiss Equestrian-Kurse für Turniertierärzte;
  • Vertraut mit Vet.-Regelungen Swiss Equestrian und FEI;
  • Besuch des Swiss Equestrian Pferdeidentifikationskurses;
  • Vertraut mit Dopingbestimmungen Swiss Equestrian resp. FEI (Beurteilung von Medikationserklärungen) − Ausrüstung: Komplett ausgerüstetes Praxisauto; an bestimmten Veranstaltungen ist auch ein Ambulanzfahrzeug erforderlich;
  • Anwesenheit: 30 Min. vor Beginn der ersten Prüfung bis 30 Min. nach Ende der letzten Prüfung;
  • Findet die letzte Preisverteilung beritten statt, muss der Turniertierarzt anwesend sein;
  • Meldung der Ankunft, resp. Abfahrt und Erreichbarkeit bei Jury-Präsident (Mobilnummer).

Aufgaben gemäss Reglement

  • Notfallversorgung verletzter Pferde;
  • Kontrollen der startenden Pferde (Identität, Impfzustand, Gesundheitszustand, Kondition): Eigenverantwortlich, im Auftrag der Jury oder im Auftrag der VETKO;
  • Beurteilung von Medikationserklärungen am Turnier, evtl. bereits im Vorfeld des Turniers;
  • Zusammenarbeit mit MCP-Tierarzt;
  • Organisation eines Ambulanzfahrzeuges, falls dieses erforderlich ist.

Vorgehen bei Todesfall inklusive Euthanasie an SVPS-Veranstaltung:

Der Turniertierarzt meldet diesen Vorfall telefonisch der VETKO.
Die Notfallnummer dafür ist 056 461 77 01 (24h am Tag an 365 Tagen im Jahr)

> Liste der Turniertierärzte

Dressur

Auszug aus dem Dressurreglement (Ausgabe 2007)

Ziff. 5.3 Dienste

1 Arzt, Tierarzt und Hufschmied müssen während der ganzen Veranstaltung auf Pikett und jederzeit erreichbar sein. Die Verbindung (Telefonnummer) muss jederzeit gewährleistet sein.

Springen

Auszug aus dem Springreglement SR (Ausgabe 2007)

Ziff. 5.2 Organisationskomitee

2 Das OK ist verpflichtet sowohl einen offiziellen Arzt Rettungsdienst oder Samariterverein als auch einen offiziellen Tierarzt zu ernennen. Diese haben insbesondere die erforderlichen Vorkehrungen für Notfälle zu treffen. Entweder ein Arzt, ein Rettungsdienst- oder ein Samariterverein sowie ein Tierarzt müssen auf dem Platz anwesend sein. Ein Notfallarzt (z.B. regionaler Notfallarztdienst) muss auf Abruf zur Verfügung stehen.

3 Die Liste der Telefonnummern von Notfallarzt, Tierarzt, Hufschmied, Spital und Rettungsflugwacht muss im Sekretariat und auf der Jury verfügbar sein. Die Erreichbarkeit muss während der ganzen Veranstaltung gewährleistet sein.

Concours Complet

Auszug aus dem Reglement Concours Complet CCR (Ausgabe 2007)

Ziff. 2.4 Arzt und Veterinär
Gemäss SR Ziffer 5.2.

Zusätzlich sind für die Geländeprüfung zwingend erforderlich:

  • mindestens ein Ambulanzfahrzeug mit fachkundigem Personal
  • ein Arzt
  • ein geeignetes Pferdetransportmittel

Ziff. 7.5 Untersuchung nach einem Sturz in der Geländeprüfung
Jeder Reiter, der während der Prüfung stürzt, muss obligatorisch von einem Arzt untersucht werden, bevor er den Veranstaltungsort verlässt.

Fahren

Auszug aus dem Fahrreglement FR (Ausgabe 2007)

Ziff. 6.2 Dienste

2 Veterinärdienst:
Bei allen Veranstaltungen muss ein Veterinär auf Pikett sein. Bei den Prüfungen B (Gelände), D, E (Derby) sowie der reduzierten Vollprüfung und der Derbyvollprüfung muss ein Veterinär auf dem Platz sein. Bei Prüfung B (Gelände) muss zusätzlich ein Veterinär beim Halt nach der Transferphase anwesend (Vet-Check, Verfassungsprüfung) sein. Eine Disqualifikation bei Lahmheit auch während oder nach der Prüfung erfolgt auf Antrag des Veterinärs. Der Entscheid über die Disqualifikation liegt bei der Jury, nicht beim Veterinär. Die Mitteilung an den Konkurrenten geschieht durch ein Jurymitglied. Gegen diese Entscheidung ist weder Protest noch Rekurs zulässig. Zusätzlich muss der Einsatz eines Notfallveterinärs abgesprochen und schriftlich vereinbart sein. Ein jederzeitig sofort einsatzfähiges Fahrzeug für die Evakuierung eines verletzten Pferdes ist für Geländeprüfungen obligatorisch bereitzuhalten.

3  Der Hufschmied muss bei allen Veranstaltungen auf Pikett sein. Bei Geländeprüfungen muss ein Hufschmied beim Zwangshalt nach der Transferphase anwesend sein.

4 Sanitätsdienst:
Der Veranstalter ist verpflichtet, sowohl einen offiziellen Arzt, Rettungsdienst oder Samariterverein zu ernennen. Diese haben insbesondere die erforderlichen Vorkehrungen für Notfälle zu treffen. Entweder ein Arzt, ein Rettungsdienst oder en Samariterverein müssen auf dem Platz anwesend sein. Ein Notfallarzt (z.B. regionaler Notfallarztdienst) muss auf Abruf zur Verfügung stehen.

5 Die Liste der Telefonnummern von Notfallarzt, Tierarzt, Hufschied, Spital und Rettunsgflugwacht muss im Sekretariat auf der Jury verfügbar sein. Die Erreichbarkeit muss während der ganzen Veranstaltung gewährleistet sein.

Endurance

Zusätzlich zu dem im GR unter Ziffer 5.3 erwähnten Sanitäts- und Veterinärdienst  bestehen für die Disziplin Endurance im Bereich des Sanitätsdienstes keine weiteren Bestimmungen.

Auszug aus dem Endurance Reglement ER (Ausgabe 2007)

8.3 Veterinärmedizinische Bestimmungen

1 Jede vom SVPS anerkannte Endurance-Prüfung muss veterinärmedizinisch betreut werden. 
2 Auf ca. 15 angemeldete Pferde steht ein Veterinär im Einsatz. 

8.3.11 Notfalldienst

1 Der Notfalldienst kann entweder einem entsprechend ausgerüsteten Mitglied der VK oder einem speziell dafür aufgebotenen Notfallveterinär anvertraut werden. Eingriffe müssen in jedem Fall dem VP gemeldet werden.
2 Ein Pferdetransporter muss während der gesamten Prüfung einsatzbereit zur Verfügung stehen.

Voltige

Auszug aus dem Voltigereglement VR (Ausgabe 2009)

Ziff 5.3 Dienste

1 Das OK ist verpflichtet sowohl einen offiziellen Arzt, Rettungsdienst, Samariterverein oder Sanitätsdienst als auch einen offiziellen Tierarzt zu ernennen. Diese haben insbesondere die erforderlichen Vorkehrungen für Notfälle zu treffen. Entweder ein Arzt, ein Rettungsdienst, Samariterverein oder Sanitätsdienst muss auf dem Platz anwesend sein. Ein Notfallarzt (z.B. regionaler Notfallarztdienst) muss auf Abruf zur Verfügung stehen.

2 Die Liste der Telefonnummern von Notfallarzt, Tierarzt, Hufschmied, Spital und Rettungsflugwacht muss im Sekretariat und auf der Jury verfügbar sein. Die Erreichbarkeit muss während der ganzen Veranstaltung gewährleistet sein.

Reining

Zusätzlich zu dem im GR unter Ziffer 5.3 erwähnten Sanitäts- und Veterinärdienst  bestehen für die Disziplin Reining keine weiteren Bestimmungen.

Vierkampf

Auszug aus dem Vierkampf Reglement VkR (Ausgabe 2007)

Ziff. 5.3 Dienste

3 Die veterinär- und humanmedizinische Betreuung muss bei jeder Teildisziplin gewährleistet sein. Die veterinärmedizinische Betreuung richtet sich in der Dressur nach DR und im Springen nach SR. Für die humanmedizinische Betreuung muss ein Sanitätsdienst bei allen Teildisziplinen vor Ort präsent sein.

Turniertierärzte

Zur Liste der Turniertierärzte

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