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Die Auswirkungen der ab dem 29. Oktober 2020 gültigen Corona-Massnahmen auf den Pferdesport

02 November 2020 15:00

Die vom Bundesrat am 28. Oktober 2020 verordneten Massnahmen gelten für die ganze Schweiz im Sinne von Mindestmassnahmen. Die Kantone können strengere Auflagen erlassen, die den Massnahmen des Bundesrates übergeordnet sind! Informieren Sie sich daher zusätzlich bei Ihrem Kanton über die geltenden Auflagen.

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